Gegen Vetternwirtschaft und für mehr Transparenz spricht sich die SPD-Fraktion aus. Um ein faires Verfahren bei der Einstellung von städtischen Mitarbeitern zu sichern, ist es erforderlich, die vom Rat und Verwaltungsausschuss 2001 an die Verwaltung übertragenden weitgehenden Rechte zur Besetzung offener Stellen auf die gesetzlich eigentlich dafür vorgesehene Organe zurückzuholen. Dies sind Rat und Verwaltungsausschuss.

Das fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag. Oberbürgermeister Dirk-Ulrich Mende hat in Celle das anonyme Bewerbungsverfahren eingeführt. Statt Filz und Vetternwirtschaft sollten sachgerechte und arbeitsplatzspezifische Kriterien bei der Besetzung von Stellen zugrunde gelegt werden. Dieser Ansatz scheint vorbei zu sein.

Dieser Eindruck entsteht nach den aktuellen Informationen an den Verwaltungsausschuss im Zusammenhang mit der Ausschreibung und dem Besetzungsverfahren einer Stelle in der Wirtschaftsförderung.

Rat und Verwaltungsausschuss hatten 2001 mit zwei Beschlüssen die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung von Angestellten sowie die Ernennung, Versetzung in den Ruhestand und Entlassung von Beamten des gehobenen, mittleren und einfachen Dienstes auf den Oberbürgermeister übertragen.

Diese Übertragungsakte waren Ausdruck für die Annahme einer geordneten und professionell geführten Verwaltung, die nicht auf anderen als sachgerechten Kriterien beruhen. Nach den der Fraktion vorgelegten Unterlagen ist davon auszugehen, dass zukünftig hier andere Schwerpunkte gesetzt werden und dem „Parteibuch“ und persönliche Beziehungen Vorrang vor Qualifikation gegeben werden sollen.

Um dennoch ein transparentes und faires Verfahren zu sichern, ist es daher erforderlich, die Übertragungen von Einstellungen neuer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die ursächlich dafür vorgesehenen Organe zurückzuholen.

Im übrigen ist bei der Prüfung aufgefallen, dass diese Übertragungsbeschlüsse auch aus anderen Gründen nicht mehr gelten können. Sie verwenden sowohl im Beamtenrecht längst überholte Rechtstermini. Im Beamtenrecht gibt es keine Beamten mehr des gehobenen, mittleren und einfachen Dienstes, sondern nur noch solche der Laufbahngruppe 1 oder der Laufbahngruppe 2. Ebenso sind im Bereich der Angestellten die Tarife des BAT durch die des TVöD ersetzt worden.

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