In der letzten Ratssitzung hat Dr. Jörg Rodenwaldt, Fraktionsvorsitzender der SPD, verdeutlicht, dass er das Vorgehen der Verwaltung für rechtswidrig hält, ein eingereichtes Bürgerbegehren zu missachten und den Ratsbeschluss zum Ausstieg aus dem E-Center-Projekt der Firma Cramer zu beschließen. Trotz der Einwände der Verwaltung ist die SPD-Fraktion unverändert von der Rechtswidrigkeit überzeugt und hat deshalb im Innenministerium die Kommunalaufsicht eingeschaltet.

Es wurde ein Bürgerbegehren zum Erhalt der Planungen und Umsetzung eines Edeka-Marktes der Firma Cramer in der 77er Straße bei der Stadtverwaltung eingereicht. Beantragt wurde in dem Bürgerbegehren eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und über die Erfüllung der Voraussetzungen. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner der Ratssitzung vorgeschalteten Sitzung - trotz des Umstandes, dass er nach dem Gesetz „unverzüglich“ zu entscheiden hat - keine entsprechende Entscheidung getroffen. Vielmehr hat er nach Debatte die Beschlussvorlage der Verwaltung abgestimmt. Ebenso wurde im Rat verfahren.

Die SPD-Fraktion hält dieses Vorgehen für rechtswidrig. § 32 Abs. 3 Satz 5 sieht die unverzügliche Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens vor. Angesichts des Umstandes, dass der Verwaltungsausschuss am selben Tag noch tagte, hätte eine Erweiterung der Tagesordnung stattfinden müssen und formal über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens abgestimmt werden müssen.

Die Verwaltungsspitze und die Mehrheit des Rates hebeln dadurch die verbrieften Bürgerrechte durch ihre „Blitzentscheidung“ aus.

In der Sache ist vom Rechtsamt der Stadt vorgetragen worden, dass das Bürgerbegehren nicht die gesetzlichen Voraussetzungen erfülle. Hierzu erbitten wir ebenfalls eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht. Schon vom Wortlaut her halten wir das Bürgerbegehren für zulässig.

Nun hat die Verwaltung erkannt, dass ein Beschluss notwendig ist und möchte ihn deshalb im Umlaufverfahren erhalten. Auch dagegen haben wir Widerspruch eingelegt.

Zu begrüßen ist, dass die Verwaltung inzwischen verstanden hat, dass entsprechend dem ausdrücklichen Antrag der Antragsteller des Bürgerbegehrens der Verwaltungsausschuss über die Zulässigkeit zu entscheiden hat. Darüber hätte allerdings nach Auffassung der SPD-Fraktion bereits durch entsprechende Erweiterung der Tagesordnung der letzten Sitzung am 12.9. 2017 entschieden werden müssen. Die in der vergangenen Sitzung nicht getroffene Entscheidung kann nicht durch ein schriftliches Verfahren im Nachhinein geheilt werden. Tatsächlich sind die Beschlüsse des VA und die des Rates durch den Umstand, dass nicht zuvor über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens abgestimmt wurde, nach unserer Auffassung rechtlich nicht zu halten. Sie sind rechtswidrig und dürfen nicht vollzogen werden. Die SPD-Fraktion hat deshalb auch in dieser Sache die Kommunalaufsicht eingeschaltet.

Dass sich die Verwaltungsspitze und die Ratsmehrheit über die Interessen der Bürgerinnen und Bürger hinwegsetzen und einen ändernden Beschluss nach dem Antrag auf ein Bürgerbegehren fassen, ist der eigentliche Skandal in dieser traurigen Geschichte. Diese Beschlüsse hätten nicht gefasst werden dürfen.