Argumente für einen neuen Feuerwehrstandort in Westercelle
Geplanter Standort: auf dem Nordteil des Geländes des RuF Westercelle/Altencelle zwischen Triftweg und Hannoverscher Heerstraße.
1. Das Gelände ist relativ zentral im Ortsteil Westercelle optimal gelegen. Es kann daher gut von den Mitgliedern der Feuerwehr bei Einsätzen erreicht werden und zudem können alle Einsatzstellen in Westercelle vom Standort aus mit den Einsatzfahrzeugen in kürzester Zeit erreicht werden. Der Standort wird aus den genannten Gründen von den Feuerwehrkameradinnen und -kameraden als bestens geeignet angesehen.
2. Es besteht ein Beschluss des Verwaltungsausschusses vom Ende des 20sten Jahrhunderts, der dieses Gelände als „Feuerwehrerwartungsland“ ausweist für den Fall, dass für die Freiwillige Feuerwehr Westercelle ein damals noch nicht absehbarer Bedarf entstehen sollte. Diese Beschlusslage ist in den Verträgen mit dem Reitverein vermerkt mit der Maßgabe, dass in einem solchen Falle der Vertrag entsprechend anzupassen ist.
3. Dieser Bedarf ist nun entstanden: Neue Fahrzeuge sind wg. z. B. ihrer Größe im vorhandenen Gerätehaus nicht mehr unterzubringen. Des Weiteren besteht für Westercelle der Bedarf einer 4. Garage. Die persönlichen Gegenstände wie Feuerwehranzüge sind im Gerätehaus in einem Abstand von ca. 70 cm von den Fahrzeugen an den Wänden gelagert, so dass vor Nutzung z. B. der Kleidung erst die Fahrzeuge ausgefahren werden müssen. Unstrittig ist u. a. aus den genannten Gründen, dass ein Neubau unabdingbar ist, um die Einsatzbereitschaft der Wehr zu erhalten und zu stärken.
4. Eine bauliche Erweiterung auf dem nur ca. 650qm großen derzeitigen Areal scheidet aus. Das Gelände ist deutlich zu klein. Die Freiwillige Feuerwehr Westercelle hatte Ihren heutigen Standort seit knapp 70 Jahren mitten in einem Wohngebiet, was in all den Jahren erfreulicherweise niemals zu nachhaltigen Beschwerden geführt hat.
5. Es wurden selbstverständlich auch weitere Standorte für einen Neubau geprüft, die alle aber aus unterschiedlichen Gründen nicht in Frage kommen:
a. Erweiterung des Feuerwehrgeländes am derzeitigen Standort: Das Stadtarchiv müsste dann dem Neubau weichen und an anderer Stelle neu errichtet werden. Die dadurch notwendigen Eingriffe in die Natur sind nicht absehbar. Allerdings befindet sich das gesamte Gelände im Besitz der Stadt. Es befindet sich zudem mitten in der vorhandenen Wohnbebauung. Siehe dazu unter 4.
b. Das Areal der derzeitigen Sparkasse ist zu klein und würde eine Erweiterung notwendig machen, die nur auf das derzeitige Gelände des Archivs möglich ist. Das würde zur unter a) geschilderten Problematik führen. Das Gelände ist in Besitz der Sparkasse und müsste erworben werden. Zudem ist es von Wohnbebauung umgeben.
c. Das Gelände der ehemaligen Fa. Schubotz an der Ecke Hann. Heerstraße/Westerceller Straße ist zu klein. Es bestehen auf dem Grundstück eine Reihe von Mietwohnungen im Besitz der Fa. Schubotz, was die Kosten dieses Geländes, welches die Stadt erwerben müsste, zusätzlich erhöhen würde. An- bzw. Abfahrt würden sich schwierig gestalten.
d. Das Gelände der ehemaligen Fa. Teppichtraum an der Ecke Wilhelm-Heinichen-Ring/Hann. Heerstraße. Eine Bebauung durch die Sparkasse Celle hat begonnen. Das Grundstück befand sich ohnehin nicht im Besitz der Stadt Celle.
e. Das Grundstück südlich der ehemaligen Bahntrasse an der Wilhelm-Hasselmann-Straße. Es handelt sich um eine Retentionsfläche für die Fuhse bei Hochwasser. Hier müsste das Grundstück erworben, es müsste aufgeschüttet werden und zusätzlich wäre eine entsprechende neue Retentionsfläche nachzuweisen bzw. einzurichten. Die Zu- und Abfahrt zu diesem Gelände würde in jedem Falle durch reines Wohngebiet erfolgen.
f. Das Grundstück gegenüber, neben der Fa. Zimmermann. Hier gilt das unter e. Geschilderte. Zu- und Abfahrt siehe unter 5e.
g. Ein Grundstück im Gewerbegebiet „Auf der Grafft“ gegenüber der Fa. Wallach. Hier würde die Feuerwache außerhalb der Ortschaft liegen, was zu Zeitverlusten der Feuerwehrleute bei der Anfahrt dorthin aber auch von dort in den Einsatz führen würde. Das Gelände allerdings gehört der Stadt Celle.
h. Zwei weitere Grundstück sind bzw. waren mittlerweile im Gespräch. Beide befinden sich zwar im Besitz der Stadt, liegen aber außerhalb des Ortsteiles Westercelle im Bereich Neuenhäusen und mussten daher verworfen werden. Die CD-Kaserne sowie der alte Bauhof an der Biermannstrasse sind hier gemeint.
6. Bemängelt wird, dass die Ratsbeschlüsse zum Thema „Klima in Not“ aus dem November 2019 und dem Februar 2020 bei der Standortfindung nicht berücksichtigt wurden.
Der Beschuss sagt aus, dass die Frage des Klimas rückwirkend zu berücksichtigen ist, wenn die Maßnahme noch nicht begonnen wurde. In diesem Falle hat der Rat den Beschluss, an dieser Stelle zu bauen mit einer Gegenstimme bei 8 Enthaltungen schon im Jahre 2018 gefasst. Darauf wurde das vorliegende Gutachten beauftragt. Die Durchführung der Maßnahme hatte damit begonnen. Und dennoch sind die Beschlüsse „KLIMA IN NOT“ berücksichtigt worden. Ein Beispiel mag sein, dass die Ausgleichsfläche um das 1,73 fache größer angelegt ist als vorgeschrieben um das 1fache.
7. Der RuF Westercelle/Altencelle erhebt keinerlei Einwände mehr gegen den geplanten Standort.
8. Der Bebauungsplan wurde ohne Umweltverträglichkeitsprüfung erstellt. Es wurde dennoch vor Ort keinerlei relevanter Fledermausbesatz festgestellt. Dennoch schreibt das Gutachten vor, dass in der Umgebung 6 Fledermausbehausungen aufzuhängen sind. Als neue Entwicklung sind auf dem Gelände insgesamt 8 Ameisenhügel entdeckt worden. Die Stadt hat dazu ein Gutachten erstellen lassen, welches mit der Empfehlung schließt, die Ameisenhügel umzusetzen. Auf Anweisung der Stadt ist die Umsetzung inzwischen erfolgt. Macht man sich die Mühe, einmal im Internet unter dem Begriff „Umsetzung Ameisenhügel“ zu googeln, stellt man schnell fest, dass solche Umsetzungen im Laufe der Erarbeitung von Bebauungsplänen immer wieder erfolgen, offensichtlich ein ganz normaler und rechtlich einwandfreier Vorgang.
9. Gemeinsam mit den Kameradinnen und Kameraden der Westerceller Feuerwehr sind die Gebäude auf dem Gelände so platziert worden, dass möglichst viele Bäume erhalten bleiben.
10. Die Stadt verpflichtet sich aber auch, neben der Ausgleichsfläche weitere Bäume ortsnah zu pflanzen.
11. Die Befürchtung der Anwohner des Triftweges und evtl. der Eltern der Grundschulkinder der nahen Grundschule Bruchhagen sind dadurch ausgeräumt worden, dass keine Zufahrt zum Gelände mehr über den Triftweg vorgesehen ist. Einzig eine Notausfahrt führt noch zum Triftweg bzw. von dort auf das Gelände, hauptsächlich für Fußgänger und Radfahrer.
Die An- und Abfahrt mit Motorfahrzeugen soll einzig über die Hann.-Heerstraße erfolgen.
Diese sicher nicht vollständige Aufstellung macht deutlich, dass die Stadt Celle den neuen Standort für die Freiwillige Feuerwehr Westercelle nicht aus rein monetären Gründen an den ausgesuchten Ort gelegt hat, sondern unter Abwägung der verschiedensten Gegebenheiten – natürlich auch unter dem Aspekt der bestmöglichen Lage für die Freiwillige Feuerwehr Westercelle.
Zum Abschluss ein Zitat aus der Stellungnahme des BUND an die Stadt Celle vom 21.07.2020 zum Bebauungsplan Nr. 39 Wce "Feuerwehrgerätehaus Westercelle":
Dort heißt es:
„Eine Stadt unterliegt ständigem Wandel und muss sich vor den Herausforderungen der Zeit immer wieder neu aufstellen. Also muss die Abwägung aller Belange (örtlicher Zivilschutz, innerstädtische Grünflächen mit entsprechenden Klimafunktionen) aktualisiert werden mit Schwerpunkt Klimaschutz.“
Genau diesem Satz ist die Stadt und ist der Rat der Stadt Celle bei seiner Entscheidung für den neuen Standort der Freiwilligen Feuerwehr in Westercelle gefolgt.
Stand: 06.09.2020