Die neuen Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages nutzen
Die Anwendung des Staatsvertrages zum 1.7. führt zu einer deutlichen Verringerung der Anzahl der Spielhallen im Stadtgebiet. Durch die neuen Regelungen zu Abständen und Mehrfachkomplexen erhält nur ein Teil der bisherigen Spielhallenbetreiber erneut eine Lizenz. “Das begrüßt die SPD-Fraktion ausdrücklich,” stellt Jürgen Rentsch, Vorsitzender des städtischen Bauausschusses, fest.
"Die SPD bekennt sich deutlich dazu, dass dem Entstehen der Glückspielsucht und der Wettsucht entgegen gewirkt werden muss", ergänzt Dr. Rodenwaldt, Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion. Hier ginge es auch um Jugendschutz, Verhinderung von illegalem Glücksspiel und um das Erscheinungsbild unserer historischen Altstadt im Besonderen.
“Wir werden die Stadt in einer Anfrage um Auskunft darüber bitten, wie die Entscheidungen in Bezug auf die Spielhallen in der Stadt Celle getroffen werden, welche Standorte erhalten bleiben und welche dazu kommen sollen", kündigt Rentsch an. Die SPD wolle die Möglichkeiten ausloten, die es ermöglichen, die Anzahl der Spielhallen nach dem Rückgang durch gesetzliche Regelungen nicht wieder erhöhen zu müssen. Sollte das über die Bauleitplanung unter Benennung städtebaulicher Belange möglich sein, wie z.B. am Arno-Schmidt-Platz, dann würde die SPD auch eine längere Dauer für Entscheidungen hinnehmen. Antragstellern für das Betreiben von Spielhallen wäre dann eine längere Genehmigungszeit zuzumuten.
Nennenswerte Steuereinbußen für die Stadt oder einen größeren Verlust von Arbeitsplätzen erwartet die SPD nicht. Die verbleibenden Spielhallen werden eine größere Auslastung haben, so das sich das Steuerproblem relativiert, und die Beschäftigten werden in der Regel in anderen Spielhallen desselben Betreiber unterkommen, weil es sich in der Regel um Ketten handelt, die die Hallen betreiben.