Werden in der Stadt Celle Eltern ungleich behandelt?
SPD stellt Anfrage zur Ungleichbehandlung bei der Gebührenerstattung im Bereich der Kindertagespflege in Celle.
Wer sein Kind in einer städtischen Kindertagesstätte betreuen lässt, hat während der Corona-Lockdown-Phase für zwei Monate eine Erstattung der Beträge bekommen. Anders ist dies bei den Eltern, die ihre Kinder durch Tagespflegepersonen betreuen lassen.
Diese Eltern haben „nur“ eine Erstattung für einen Monat erhalten. Die SPD-Stadtratsfraktion sieht hier eine Ungleichbehandlung und hat deshalb folgende Fragen an die Stadtverwaltung gestellt:
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Aus welchem Grund wurde im Bereich der Kindertagespflege die entsprechende Gebühr, während der Corona-Lockdown-Phase, nur für einen Monat erstattet?
- Wird die Stadt Celle auch den Eltern mit Kindern in der Betreuung der Kindertagespflege, einen weiteren Monat der Gebühren erstatten? Wenn die Antwort verneint wird, warum nicht.
- Der von den Eltern an die Tagesmütter zu entrichtende Verpflegungsbeitrag wurde nach Kenntnisstand der SPD-Fraktion überwiegend nicht an die Eltern zurückerstattet, obwohl auch an dieser Stelle keine Leistung erbracht wurde, da keine Kosten angefallen sind. Die Eltern befanden sich somit in einer Konfliktsituation mit der betreuenden Tagespflegeperson bezüglich einer Rückerstattung. Diese Auseinandersetzung wurde häufig nicht geführt. Wird die Stadt Celle an dieser Stelle tätig um als beauftragende Behörde die Rückerstattung der Verpflegungskosten geregelt und systematisch zu veranlassen?
Michael-Niklas Rühe, Mitglied der SPD-Stadtratsfraktion erklärt zu diesen Fragen: „Um Eltern dabei zu helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander zu vereinbaren, ist die Kindertagespflege ein wichtiger Baustein im vielfältigen Betreuungsangebot der Stadt Celle. Gerade für Kinder im Alter bis zu 3 Jahren ist sie - im Gegensatz zur Krippe – eine familiennahe Betreuungsform, dies ist sogar auf der Homepage der Stadt Celle zu lesen. Das Hauptanliegen der Kindertagespflege ist es demnach, die Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander zu vereinbaren. In der Lockdown-Phase wurde die Kindererziehung allerdings, mit Ausnahme der Notunterbringung von Kindern deren erwerbstätige Eltern in kritischer (systemrelevanter) Infrastruktur beschäftigt sind, vollständig von den Eltern übernommen.“
„Somit ist der Einzug von Gebühren für eine nicht erbrachte Leistung aus Sicht der SPD-Fraktion nicht statthaft“, ergänzt Christoph Engelen ebenfalls SPD-Fraktionsmitglied. „Die Gebühren für die Betreuung in Kindertagesstätten wurden nach politischer Intervention den Eltern zurecht für zwei Monate erstattet. Im Bereich der Kindertagespflege wurde die Gebühr jedoch nur für einen Monat erstattet. Dieser Sachverhalt ist nicht nachvollziehbar. Der Sachgrund der Erstattung ist der Gleiche und muss entsprechend auch genauso hoch sein für den Bereich der Kindertagespflege“, so die Forderung der beiden SPD-Ratsmitglieder.